Als Brånemark im Jahre 1969 seine Studien zur Osseointegration veröffentlichte und somit die Grundlage für die heute angewendeten Implantate lieferte, konnte niemand damit rechnen, welchen Stellenwert die zahnärztliche Implantologie im gegenwärtigen Praxisalltag des Zahnarztes erlangen würde. Nach der wissenschaftlichen Anerkennung der zahnärztlichen Implantologie durch die DGZMK im Jahre 1982, ist aus dem damaligen Stiefkind im Rahmen der zahnärztlichen Behandlung, ein heutzutage nicht mehr aus der Praxis wegzudenkender Faktor geworden. Dies verdeutlicht unter anderem die neueste wissenschaftliche Stellungnahme der DGZMK aus dem Jahre 2005, in der der Indikationsbereich für zahnärztliche Implantate derart weit gefasst ist, dass es sogar zu einer Anwendung von Implantaten kommen kann, selbst wenn im entsprechenden Einzelfall auch mittels Behandlungsalternativen, die weniger invasiv sind, ähnliche funktionelle Ergebnisse erreicht werden können.
Implantologie – ein modernes Verfahren zum Ersatz verlorengegangener Zähne
Wer jetzt denkt: „Was geht das mich an? Ich habe doch gesunde Zähne…“, der vergisst vielleicht, dass Zähne nicht nur durch Karies oder Parodontitis verloren gehen können, sondern auch durch Unfälle, die bei Sport und Spiel Gang und Gebe sind. Wer einen Zahn verliert, der wünscht sich selbstverständlich den bestmöglichen Ersatz, und hierbei kommt die Implantologie zum Tragen. Zahnimplantate können nach Abschluss des Knochenwachstums in jedem Alter eingesetzt werden. Dabei ist anzumerken, dass das hohe Alter eines Patienten eher ein Argument für eine implantologische Lösung sein kann, da viele Aktivitäten im fortgeschrittenen Alter im Zusammenhang mit der Kommunikation und dem gesellschaftlichen Umgang miteinander stehen. Hierbei spielen die Zähne, insbesondere zur Vermittlung eines positiven Selbstwertgefühls, häufig eine große Rolle. Die wichtigsten Voraussetzungen für den implantologischen Zahnersatz sind ausreichendes Knochenangebot sowohl in der Quantität als auch Qualität. Wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt werden können, können aber diese (fast) immer durch entsprechende Maßnahmen erbracht werden, so dass eine implantologische Lösung vielen Patienten offen steht.
Implantatprothetik – mehr als eine Alternative zum herkömmlichen Zahnersatz
Werden verloren gegangene Zähne mit Hilfe von Kronen, Brücken, schleimhautgetragenen Prothesen und kombiniert zahn- und schleimhautgetragenen Prothesen ersetzt, werden immer auch eigentlich gesunde Regionen im Mund (Zähne, Schleimhaut, Alveolarknochen) in „Mitleidenschaft“ gezogen, um den Verlust von einem oder mehreren Zähnen auszugleichen. Außerdem nimmt die Knochensubstanz in der Region, in der der Zahn verloren gegangen ist, ab. Implantate können diese Probleme lösen: Dabei erstreckt sich die Indikation vom Ersatz eines einzelnen Zahnes bis zur Versorgung eines ganzen Kiefers.
Was ist ein Implantat und wer führt eine Implantatbehandlung durch?
Bewährte Implantate sind aus Reintitan. In der Regel haben Implantate eine zylindrische bzw. schraubenartige Form und bestehen häufig aus drei Teilen: Implantat, Aufbau und Halteschraube. Unterschiedliche Längen, Durchmesser und Formen führen zu einem sehr breiten Einsatzspektrum dieses zahnärztlichen Hilfsmittels. Implantatchirurgische Eingriffe können theoretisch von jedem Zahnarzt durchgeführt werden. Aufgrund der sehr vielfältigen operativen Möglichkeiten und den höher werdenden Ansprüchen der Patienten ist aber eine implantatchirurgische Behandlung durch einen Spezialisten nicht selten der Fall. Diese Spezialisierung weisen in der Regel Fachärzte für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie bzw. Fachzahnärzte für Oralchirurgie, die Sie in unserer Abteilung vorfinden, auf. Nach erfolgtem chirurgischen Eingriff übernimmt der Zahnarzt, der den Patienten zuvor an den Spezialisten überwiesen hatte, die Behandlung in der Regel wieder. Diese Behandlung schließt die Versorgung der Zahnimplantate mit einem Zahnersatz und die Nachkontrollen ein.
Wie ist der Ablauf einer Implantatbehandlung?
Die implantologische Behandlung gliedert sich grob gesagt in zwei Teile: den chirurgischen und den prothetischen Teil. Der chirurgische Anteil der Behandlung kann vom Aufwand sehr unterschiedlich sein. Der Einfachheit halber soll nur auf den Fall eingegangen werden, bei dem von Vornherein ein ausreichendes Knochenangebot vorliegt:
- Zunächst erfolgt die örtliche Betäubung
- Schnitt und Darstellung des Operationsgebiets
- Implantatbohrung bis zur entsprechenden Implantatgröße
- Implantatinsertion
Der prothetische Anteil der Behandlung beginnt nach erfolgreicher Einheilphase des bzw. der eingesetzten Implantate(s). Dabei gibt es, wie schon erwähnt, unzählige Ausgangssituationen, wovon nur drei exemplarisch aufgegriffen werden sollen:
- Ein Zahn fehlt = Dieser Zahn kann durch ein Implantat mit entsprechendem Aufbau und entsprechender Krone, ästhetisch und funktionell höchsten Ansprüchen genügend, ersetzt werden. Ein Beschleifen der mitunter gesunden Nachbarzähne zur Aufnahme einer Brücke ist nicht notwendig.
- Mehrere Zähne fehlen = Mehrere Implantate können diese Lücke schließen, sei es durch einzelne implantatgetragene Kronen oder durch implantatgetragene Brückenkonstruktionen. Zu große Spannweiten, die bei großen Lücken im Munde vorkommen, werden vermieden.
- Alle Zähne fehlen = Mehrere Implantate können von der implantatgestützten, schleimhautgetragenen Prothese bis zur implantatgetragenen Brückenkonstruktion zur Rehabilitation des Patienten im Mundbereich beitragen.
Grundsätzlich müssen Entscheidungen, die zur einer Implantation führen, sorgfältig erörtert und mit Einwilligung der Patienten durchgeführt werden. Darüber hinaus spielt die Qualifikation und Erfahrung des Zahnarztes eine entscheidende Rolle.